Nuklearmedizinische Betriebe - Teil 2: Regeln für die Errichtung und Ausstattung von Einrichtungen zur therapeutischen Anwendung von offenen radioaktiven Stoffen
Diese Norm gilt für klinische Einrichtungen, in denen Personen mit offenen radioaktiven Stoffen behandelt werden, wobei aus Strahlenschutzgründen ein stationärer Aufenthalt in den hierfür ...