Fahrausweis für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge im innerbetrieblichen Werksverkehr mit Sicherheitshinweisen für Bedienpersonen von Sitz-, Stand- und Mitgänger-Flurförderzeugen

Technische Regel [NEU]

VDI 3313:2025-06

Fahrausweis für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge im innerbetrieblichen Werksverkehr mit Sicherheitshinweisen für Bedienpersonen von Sitz-, Stand- und Mitgänger-Flurförderzeugen

Ausgabedatum
2025-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
16

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Kurzreferat

Bei motorkraftbetriebenen Flurförderzeugen handelt es sich um technische Arbeitsmittel. Die Benutzung von Arbeitsmitteln ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 verbindlich geregelt. Für die Flurförderzeuge gilt zusätzlich die DGUV Vorschrift 68 (früher BGV D 27). Nach Vorgabe der genannten gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften müssen vom Unternehmer Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Anhand der daraus resultierenden Betriebsanweisungen sind die Bedienpersonen durch den vom Unternehmer beauftragten Vorgesetzten bestimmungs-/ordnungsgemäß zu unterweisen. In der VDI 3313 sind nur ausgewählte Sicherheitshinweise für die Bedienpersonen wiedergegeben. Weiterführende Informationen sind z. B. auf der Internetseite der DGUV zu finden.
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