Kurzreferat
Hauptziel bauordnungsrechtlicher Regelungen für den Brandschutz ist es, den Schutz von Menschen und Tieren sicherzustellen, die Rettung in Kombination mit der Brandbekämpfung zu ermöglichen sowie die Nachbarschaft zu schützen. Andere Schutz- oder Sicherheitsniveaus, der Sachschutz oder wirtschaftliche Aspekte zur Erfüllung der materiellen Anforderungen der Landesbauordnungen finden im Bau- und Bauordnungsrecht keine Berücksichtigung, können aber gegebenenfalls einzelvertraglich vereinbart sein. Unter diesem Gesichtspunkt ist sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung der brandschutztechnischen Maßnahmen ein hohes Maß an Verantwortung erforderlich. Dieser Fachregelteil fasst die für den Metallleichtbau relevanten Informationen ausführlich zusammen.