Kurzreferat
Der Teil 3 der Richtlinie beschreibt die Strukturen des Energiemanagements (EM) in Gebäuden und Liegenschaften sowie die Tätigkeitsschwerpunkte der im EM handelnden Personen. Der Zweck dieses Richtlinieteils besteht in der Umsetzung der inhaltlichen Aspekte des EM (Siehe Teile 1 und 2 der Richtlinie) in die betriebliche Praxis.