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Dieses Dokument legt Mindestanforderungen an partikelfiltrierende Halbmasken fest, die als Atemschutzgeräte zum Schutz der gerättragenden Person in Arbeitsumgebungen vorgesehen sind, in denen ein oder mehrere Gesundheitsrisiken durch das Einatmen von Partikeln unterschiedlichster Art im Rahmen von Arbeitstätigkeiten bestehen, ausgenommen Fluchtzwecke. Laborprüfungen und praktische Leistungsprüfungen bzw. Verweisungen auf Normen zu Prüfverfahren sind enthalten, um die Erfüllung der Anforderungen zu bewerten. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 027-02-04 AA "Atemgeräte für Arbeit und Rettung" im DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO).
Gegenüber DIN EN 149:2009-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde durch Hinzufügung von zwei Anmerkungen aktualisiert; b) Begriffe und Definitionen geändert; c) Erweiterung der Klassifizierung um die fakultative Komfortkennzeichnung "C"; d) Bezeichnung geändert, R, NR und NR D gestrichen; e) Werte und Toleranzen geändert; f) Prüfplantabelle hinzugefügt; g) Allgemeine Anforderungen an das Material geändert; h) Reinigung und Desinfektion als Klausel gestrichen; i) Kennzeichnung der Verpackung durch Größenbezeichnung aktualisiert; j) Aktualisierung der vom Hersteller bereitgestellten Informationen.