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Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 112-01-10 AA "Fitnessstudios" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) erarbeitet. Dieses Dokument legt Leitlinien und Empfehlungen für den sicheren Betrieb und die Leitung von Fitness-Studios während eines Ausbruchs von Infektionskrankheiten fest. Dieses Dokument legt Leitlinien in Bezug auf die breite Palette von Betriebsmodellen für Fitness-Studios mit einem Rahmen von bewährten Verfahren fest, die die Betreiber anwenden können. Dies umfasst die betrieblichen und verwaltungstechnischen Verfahren für das Anbieten und Erbringen der Dienstleistung, die Benutzer, Mitarbeiter und Auftragnehmer während des Aufenthalts in der Einrichtung betreffen. Die Leitlinien dieses Dokuments umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: a) Verringerung des Gesamtrisikos; b) die Praxis der physischen Distanzierung und Kontrolle der Benutzer; c) Luftaufbereitung und Belüftung; d) Reinigungs-, Hygiene- und Gesundheitsprotokolle; e) Leitung und Schulung des Personals und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung. Dieses Dokument gilt für alle öffentlich zugänglichen Fitness-Studios, in denen allen Nutzern körperliche Aktivität für Gruppen und/oder Einzelpersonen angeboten wird, um eine sichere und kontrollierte Umgebung zu schaffen. Dieses Dokument gilt nicht für Fitness-Studios, in denen körperliche Aktivität ausschließlich ein Nebengeschäft ist. Anforderungen an Betrieb und Aufsicht wie beschrieben in - EN 17229 Fitness-Studios — Anforderungen an Studioausstattung und -betrieb — Operative und betriebliche Anforderungen, und - prEN 17229-2 Fitness-Studios — Anforderungen an Studioausstattung und -betrieb — Teil 2: Anforderungen an das Aufsichts- und Betriebspersonal gelten vollständig für dieses Dokument. WARNUNG — Fitnesstrainer bleiben innerhalb ihres Kompetenzbereichs. Benutzer von Fitnesseinrichtungen, die sich von einer Infektion erholt haben oder unter deren geistigen oder psychischen Folgen leiden, benötigen möglicherweise höher qualifizierte Fitnesstrainer, die sie beim Training beaufsichtigen. EN 17229 definiert die Anforderungen an höher qualifizierte Fitnesstrainer wie z. B. Fortgeschrittener Fitnesstrainer (Advanced Fitness Instructor) oder Spezialisten für Gesundheitsübungen (Exercise for Health Specialists), die sich auf Niveau 5 oder höher des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) (EQF) [1] befinden. Möglicherweise besteht auch die Notwendigkeit, dass Fitnesstrainer den Rat und die Anleitung anderer medizinischer Fachkräfte einholen.