Kurzreferat
Dieses Konzept darf nur für umhauste SB-Bereiche in Risiken der Klasse C-SG 5 angewendet werden. Nicht im Geltungsbereich dieses Konzepts sind die technischen, personellen oder organisatorischen Interventionsmaßnahmen, die als Folge einer Meldung eingeleitet werden. Dieses Konzept gilt zusammen mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, VdS 2311 und den Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten, VdS 5052. Es stellt die kompensierbare Abweichung Nr. 0013 gemäß VdS 3465-2 dar.