Kurzreferat
Geflügel-Mastbetriebe aller Art in Gebäuden gelten als feuergefährdete Betriebsstätten und als Betriebe der Intensiv- Tierhaltung. Dieses Merkblatt enthält Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Anforderungen an die elektrische Anlage und die Beheizung der Ställe sowie Arbeitshinweise für Elektrofachkräfte.