Kurzreferat
Diese Richtlinie legt drei Schallschutzklassen für Wohnungen, Reihenhäuser und Doppelhäuser fest. Ziel dessen ist der Schutz von Personen vor unakzeptablen und störenden Lärm verursacht durch unterschiedliche Lärmquellen innerhalb und außerhalb auf der einen Seite und deklariert darüber hinaus höhere Schallschutzklassen mit dem Ziel, höheren Komfortansprüchen auch aus akustischer Sicht Rechnung zu tragen. Diese Richtlinie wendet sich u.a. an den Planer, Architekten, akustische Berater, Bauherren, Mieter und Vermieter sowie an Käufer und Verkäufer von Häusern und Wohnungen.