Kurzreferat
Diese Richtlinie legt ein rasterelektronenmikroskopisches Verfahren zum qualitativen Nachweis von Asbest in technischen Produkten, deren Asbestmassenanteil mindestens 1 % beträgt, fest. Durch Aufkonzentrieren der Probe (Säurebehandlung, Veraschung) kann die Nachweisgrenze bei bestimmten Produkten abgesenkt werden. Das Verfahren eignet sich auch zur Abschätzung des prozentualen Asbestmassengehalts des technischen Produkts.