Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt ein Verfahren zur Entnahme von Materialproben und die Probenaufarbeitung für den anschließenden analytischen Nachweis der technisch relevanten Asbeste, nämlich Chrysotil (Weißasbest), Krokydolith (Blauasbest) und Amosit (Braunasbest), in technichen Produkten, wie z.B. Baustoffen, in denen Asbest in einem Massenanteil von mehr als 1 % gezielt zugemischt wurde, um bestimmte Produkteigenschaften zu erzielen.