Kurzreferat
Die Richtlinie definiert die Begriffe der Verfügbarkeit bzw. des Nutzungsgrads für Einzelmaschinen, Systemkomponenten und Produktionsgesamtsystemen. Die Vorgehensweise zur Bestimmung von Ausfallzeiten, Folgeausfallzeiten, Belegungs- und Nutzungszeiten wird erläutert und anhand von Beispielen erklärt. Die Richtlinie dient als Arbeitsgrundlage für Vertragsverhandlungen zwischen Anwender und Maschinen-/Anlagenlieferant sowie für innerbetriebliche Optimierungen.