Kurzreferat
Die Richtlinie stellt ein Vorgehensmodell vor, um die Gesundheitsgefährdung, die aus der Handhabung und Verarbeitung von Materialien in den einzelnen Prozessschritten der additiven Fertigung resultiert, systematisch abschätzen zu können. Dadurch stellt die Richtlinie eine Hilfestellung dar, um systematisch verschiedene Materialien für die additive Fertigung hinsichtlich deren Gesundheitsgefährdung zu vergleichen. Betreiber von Laser-Strahlschmelzanlagen sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Hierbei dient die Richtlinie als praxistaugliche und verständliche Unterstützung.Die Richtlinie wendet sich vorranging an Personen oder Unternehmen, die die Beschaffung und den Betrieb von additiven Fertigungsanlagen planen. Zusätzlich wendet sich die Richtlinie an Organisationen, die Betreiber dieser Anlagen bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen beraten, an Lieferanten und Hersteller von Anlagen, Materialien und von Ausrüstung zum sicheren Betrieb sowie an Logistikdienstleister für die Handhabung von Gefahrgut.