Kurzreferat
Die Richtlinie gilt nur für solche Verfahren, bei denen die Inertisierung als vorbeugende Schutzmaßnahme zur Vermeidung von Staubexplosionen eingesetzt wird. Der Einsatz von Inertgasen im Fall eines Brandes zur Minderung des Explosionsrisikos während der Löschmaßnahmen bzw. der Entleerung eines Silos unterliegt anderen Bedingungen.