Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen für Fertigräume gelten für die werksseitige Herstellung vorgefertigter Gebäudeteile oder -abschnitte, wie z. B. Bäder oder Technikräume. Aus dreidimensionalen Flächentragwerken können diese in verschiedenen Bauweisen erstellt werden und erfüllen die in Abschnitt 2 definierten Anforderungen. Die Fertigräume werden in witterungsgeschützten Produktionsstätten vorgefertigt und mit einem hohen Vorfertigungs- und Ausbaugrad hergestellt. Der Produktionsumfang kann von kleineren Einheiten bis hin zur seriellen Fertigung reichen. Um Bauzeiten zu verkürzen und Fachpersonal effizient einzusetzen, werden Fertigräume sowohl in ein- als auch mehrgeschossigen Gebäuden wie Einfamilienhäuser, Hotels, Wohngebäude, Krankenhäuser, Senioren- und Studentenwohnheime etc. eingesetzt. Das RAL-Gütezeichen ist an den jeweiligen Werks- bzw. Produktionsstandort gebunden. Alle mit dem Gütezeichen angebotenen bzw. gekennzeichneten Fertigräume müssen nachweislich die Güte- und Prüfbestimmungen in vollem Umfang erfüllen. Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten nicht für Gebäude im Sinne der Gütesicherung Modulare Stahlsystembauweise, RAL-GZ 613, der Gütesicherung Mobile Raumsysteme, RAL-GZ 619 oder der Gütesicherung Holzhausbau, RAL-GZ 422.