Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen

Technische Regel [NEU]

DWA-A 790:2025-06

TRwS 790:2025-06

Technische Regel wassergefährdender Stoffe - Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen

Ausgabedatum
2025-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
20

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Kurzreferat

Ziel der TRwS 790 ist es, für bestehende einwandige unterirdische Behälter, die nicht entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften ausgeführt sind, Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb festzulegen, bis durch die zuständige Behörde eine Behebung der Abweichung von § 17 Absatz 3 AwSV angeordnet wird. Damit werden für vorhandene Behälter, die nicht gemäß dem gültigen Anforderungsniveau ausgebildet sind, Ersatzlösungen angeboten, die den geforderten Sicherheitsvorkehrungen gerecht werden. Mit der nun vorliegenden dritten Überarbeitung wurde die TRwS 790 (Dezember 2010) an die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie an TRwS 779 angepasst. Inhaltliche Änderungen wesentlicher Art wurden nicht vorgenommen.
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