Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für das Heizelementstumpfschweißen von Tafeln nach DIN EN ISO 14632 und für das Heizelementstumpf-, Heizelementmuffen- und Heizwendelschweißen von Rohren, Formstücken sowie Sattelformstücken aus PE nach DIN 8074, 8075, DIN EN 12201, DIN EN 1555, DIN EN ISO 15494, die zur Fortleitung von Gasen, Flüssigkeiten und Feststoffen dienen. Unter Beachtung der folgenden Anweisungen kann von einer Eignung innerhalb der Schmelzmassefließrate MFR 190/5 von 0,20 bis 1,70 g/10 min ausgegangen werden. Für das Heizelementstumpfschweißen von Sattelformstücken sind Einschränkungen gemäß Abschnitt 4.2 zu beachten. Bei abweichender Schmelzmassefließrate ist der Eignungsnachweis im Zeitstand-Zugversuch nach Richtlinie DVS-2203-4 bzw. Beiblatt 1 zu führen.