Kurzreferat
Diese Richtlinie soll als Handlungsempfehlungen zur Planung von Alarmzonen, zum Beispiel bei Gefahrstoffaustritt dienen. Sie spricht alle mit Evakuierungsplanung beschäftigten Kreise an. Die Richtlinie gilt für die Erarbeitung von Evakuierungskonzepten bei denen die Gefahren auf Straßen, Plätzen oder offenen Geländen vorhanden sind.