Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
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Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
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Die Europäische Norm EN 50131-6 legt Anforderungen, Leistungskriterien und Prüfverfahren für Energieversorgungen (EV) fest, die als Bestandteil von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen zu verwenden sind. Die EV ist entweder ein integraler Bestandteil einer Komponente einer EMA/ÜMA oder eigenständig. Die Steuerungsfunktionen dürfen als Bestandteil in die EV-Einrichtung eingebaut sein oder dürfen durch eine andere Komponente der EMA/ÜMA, zum Beispiel CIE, bereitgestellt werden. Die Europäische Norm EN 50131-6 ist nicht anwendbar, wenn die EV-Anforderungen an EMA/ÜMA-Komponenten in der betreffenden Produktnorm enthalten sind. Die Anforderungen entsprechen jedem der vier in der Europäischen Norm EN 50131-1, "Alarmanlagen – Einbruchmeldeanlagen - Teil 1: Systemanforderungen", angegebenen Sicherheitsgrade. Ebenfalls aufgeführt sind Anforderungen an vier Umweltklassen, die Anwendungsmöglichkeiten an Einsatzorten im Innen- und Außenbereich abdecken.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50131-6:2018-07; VDE 0830-2-6:2018-07 .
Gegenüber DIN EN 50131-6 (VDE 0830-2-6):2018-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 4.3.3.2 wurde das Verhalten der EV-Ausführungsarten A und B präzisiert; b) die Anforderungen in Abschnitt 6 „Dokumentation“, Punkt l) wurden präzisiert; c) in 7.1 „Allgemeines“ wurde eine Anmerkung ergänzt und die Tabelle 10 ersetzt; d) in 7.2.4 „Elektrische Kenngrößen der Last“ wurde eine Anmerkung ergänzt; e) in 7.5.4.1 „Prüfungsvorbereitung“ wurde nach dem achten Absatz ein neuer Absatz hinzugefügt; f) in 7.5.4.2 „Messung“ wurde der zweite Absatz durch einen neuen Absatz mit präzisierten Anforderungen ersetzt; g) in 7.5.7 „Annahme-/Rückweisungskriterien“ wurde der Absatz (i) durch einen neuen Absatz (i) mit präzisierten Anforderungen ersetzt.