Norm [VORAB BEREITGESTELLT]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument ist anwendbar auf die folgenden Maschinen und auf Maschinen, die mehr als eine der unten aufgeführten Funktionen aufweisen. Das Dokument gilt auch für unvollständige Maschinen, soweit die Konformität mit bestimmten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen geltend gemacht wird. Dieses Dokument ist anwendbar auf die folgenden Maschinen, wenn sie formstabile Packmittel handhaben: - Vereinzelungs- und Aufrichtmaschinen; - Kappenentfernungsmaschinen; - Reinigungsmaschinen; - Entkeimungsmaschinen; - Füllmaschinen; - Kappenaufsetz-, -verschließ- und -versiegelungsmaschinen; - Verschlusssicherungsmaschinen; - Inspektionsmaschinen; - Etikettiermaschinen; - Dekoriermaschinen; - Erhitzungs- und Kühlmaschinen für verpackte Produkte, die bei atmosphärischem Druck arbeiten; - Sterilisiermaschinen (außer Maschinen, die mittels Wärmebehandlung sterilisieren) mit einer oder mehreren der folgenden Funktionen: Reinigen, Entkeimen, Pasteurisieren, Abfüllen, Etikettieren, Verschließen, Versiegeln oder Kontrollieren und Handhaben vorgefertigter formstabiler Behälter einschließlich ihrer Verschlüsse. Dieses Dokument ist auch anwendbar auf die folgenden Ausrüstungen, sofern sie Teil von einer der oben genannten Maschinen sind: - Fördereinrichtungen; - Vakuumtransferförderer; - Magnetbandförderer; - Verteil- oder Auswurfmechanismen (Pusher); - KEG-Stoppeinrichtungen; - KEG-Hebe- und -Wendemechanismen; - Absaug- oder Lüftungsanlagen; - Trichter; - Rundläufermechanismen; - Codier- und Markiereinrichtung, die in eine Verpackungsmaschine integriert ist: - Heißfoliencodierer; - Lasercodierer; - Tintenstrahlcodierer; - Prägecodierer. Die einzelnen Maschinen im Anwendungsbereich dieses Dokuments sind in 3.2 beschrieben. Dieses Dokument befasst sich mit den Sicherheitsanforderungen und deren Verifizierung für die Konstruktion und den Bau von Maschinen einschließlich Informationen, die für die Installation, die Inbetriebnahme, den Betrieb, die Einstellung, die Wartung, die Reinigung, die Entkeimung und die Demontage von Verpackungsmaschinen für vorgefertigte formstabile Behälter gelten. Der Umfang, in dem Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse abgedeckt sind, ist in Anhang B angegeben. Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf die folgenden Maschinen: - Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden; - Maschinen für Becher und Schalen oder Kübel aus Kunststofffolie, Aluminium oder Papier im Anwendungsbereich von EN 415-3:2021; - Aerosolabfüll- und Verschließmaschinen; - Füllmaschinen für Gas; - Autoklaven; - Fördereinrichtungen, die Verpackungsmaschinen verbinden, aber nicht in Verpackungsmaschinen integriert oder Teil von Verpackungsmaschinen sind; - Blasformmaschinen, siehe EN 422:2009; - Maschinen zum Entfernen von Banderolen. In diesem Dokument werden die folgenden Gefährdungen nicht berücksichtigt: - die Verwendung von Verpackungsmaschinen in explosionsgefährdeten Atmosphären, die nicht von der Maschine selbst erzeugt werden; - Gefährdungen im Zusammenhang mit der Verpackung von Explosivstoffen; - Gefährdungen, die von Hilfseinrichtungen ausgehen, die nicht Teil der Maschine sind, zum Beispiel Einrichtungen zum Ableiten von Gasen, zur Kühlung oder zum Gefrieren, zur Dampf-, Energie- oder Produktversorgung. Dieses Dokument (FprEN 415-2:2024) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 146 „Verpackungsmaschinen - Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI gehalten wird. Gegenüber DIN EN 415-2:2000-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Maschinen für das Umverpacken und Auspacken wurden aus dem Anwendungsbereich gestrichen; b) die Beschreibung der Gefährdungen wurde erweitert, und die Reihenfolge der Darstellung basiert auf den Gefährdungen; c) Sicherheitsanforderungen wurden so umformuliert, dass sie mit EN 415-10:2014 übereinstimmen; d) die maschinenspezifische Geräuschmessnorm wurde so umformuliert, dass sie mit EN 415-9:2009 übereinstimmt; e) die normativen Verweise wurden geändert, um die zahlreichen Änderungen an den Normen B1 und B2 zu berücksichtigen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Arbeitsausschuss NA 060-18-24 AA „Verpackungsmaschinen für vorgefertigte formstabile Packmittel (SpA CEN/TC 146/WG 1)“ im Fachbereich „Fachbereich Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller von „Verpackungsmaschinen für vorgefertigte formstabile Behälter“ sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 415-2:2000-10 .
Beabsichtigter Ersatz zum 2025-11 für: DIN EN 415-2:2000-10 , DIN EN 415-2:2022-04 .
Änderungen Gegenüber DIN EN 415-2:2000-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ein- und Auspackmaschinen wurden aus dem Anwendungsbereich entfernt; b) die Beschreibung der Gefährdungen wurde erweitert, und die Reihenfolge der Darstellung basiert auf den Gefährdungen; c) die Sicherheitsanforderungen wurden so umformuliert, dass sie mit EN 415-10:2014 übereinstimmen; d) die Geräuschmessnorm in Anhang A wurde so angepasst, dass sie mit EN 415-9:2009 übereinstimmt; e) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert, um zahlreiche Änderungen an Sicherheitsfachgrundnormen vom Typ B1 und B2 zu berücksichtigen.
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Norm-Entwurf
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