Norm [AKTUELL] Norm des Monats Januar 2012
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DIN 4124:2012-01 behandelt die Herstellung und Sicherung von Baugruben und Gräben, einschließlich der Böschungen, Verbauarten und Arbeitsraumbreiten. Diese Norm wurde vom Gremium NA 005-05-16 AA „Baugruben" im DIN erarbeitet und richtet sich an Bauunternehmen und Ingenieure, die mit Erdarbeiten und Baugruben im Tiefbau und Hochbau befasst sind. Die Norm gilt für manuell und maschinell ausgehobene Baugruben und Gräben, in denen Bauwerke errichtet, Kanäle hergestellt, Leitungen verlegt oder archäologische Grabungen vorgenommen werden.
Die Anwendung der DIN 4124:2012-01 ist entscheidend für sichere Bauprozesse und rechtskonforme Arbeitspraktiken. Die Norm definiert klare Richtlinien für die sichere und effiziente Planung und Ausführung von Baugruben und Gräben.
Für die Abrechnung gelten die Festlegungen dieser Norm nur insoweit, wie dies in VOB, Teil C geregelt ist.
Die Norm gilt für Baugruben und Gräben, die von Hand oder maschinell ausgeführt werden. Sie fokussiert auf Bauwerke, Baugruben und Gräben – Friedhofsgräber sind nicht einbezogen.
Böschungen und Verbauarten:
Die DIN 4124:2012-01 regelt die Sicherung von Baugruben und Gräben durch verschiedene Verbauarten. Geböschte Gruben sind unter bestimmten Bedingungen sicher, während verbaute Gruben verschiedene Systeme wie Grabenverbaugeräte, waagerechte und senkrechte Verbauarten sowie massive Verbauarten wie Spundwände und Trägerbohlwände nutzen. Die Norm trägt dazu bei, die Stabilität der Systeme sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz zu maximieren.
Grabenverbaugeräte und Installationsverfahren:
Grabenverbaugeräte bieten Sicherheit für Grabenwände und werden nach Bodenart und Bauanforderungen eingesetzt. Die Norm unterscheidet zwischen mittig gestützten, rahmengestützten und schienengeführten Geräten. Die Installationsverfahren, wie Einstell- und Absenkverfahren, sind exakt beschrieben, um die passgenaue Anwendung dieser Geräte zu gewährleisten.
Arbeitsraumbreiten:
Die Norm legt Mindestbreiten für Arbeitsräume fest, um die Sicherheit der Bauarbeiter zu garantieren. Diese variieren je nach Bauart und eingesetzter Technik und sorgen für eine optimale Arbeitsumgebung in Baugruben und Gräben.
DIN 4124:2012-01 bietet umfangreiche Verweise auf relevante DIN und EU-Normen im geotechnischen Bereich und Tiefbau. Darüber hinaus sind detaillierte Literaturhinweise enthalten, die eine präzise Norm-Anwendung unterstützen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 4124:2002-10 .
Gegenüber DIN 4124:2002-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Norm wurde redaktionell überarbeitet. Begriffe wurden vereinheitlich, zum Teil neu festgelegt. Gliede-rungen und Texte mit ähnlichen Festlegungen in verschiedenen Abschnitten wurden vereinheitlicht. Fuß-noten wurden durch Anmerkungen ersetzt. b) Die Norm gilt nicht mehr für Gräber zur Erdbestattung auf Friedhöfen (s. 1). c) Die normativen Verweisungen wurden auf den neuesten Stand gebracht (s. 2). d) Die Anwendungsvoraussetzungen im Hinblick auf die Bodenverhältnisse bei bestimmten Bauweisen wur-den anwenderfreundlicher formuliert (s. 4.1.2). e) Das Betreten von nicht gesicherten Böschungskanten wurde untersagt (s. 4.1.3). f) Der bisherige pauschale Hinweis auf die Anwendung der DIN 4123 wurde durch konkrete Hinweise er-setzt (s. 4.1.6). g) Die Regelungen über den Abstand von Fahrzeugen und Baugeräten zur Böschungs- bzw.- Verbaukante wurden an einigen Stellen überarbeitet (s. 4.2.5; 6.2.3 - 6.2.5; 7.2.3 - 7.2.5). h) Es wurden Regelungen zur Abwehr von Oberflächenwasser getroffen (s. 4.2.9 und 4.3.13). i) Der erforderliche Überstand des Verbaus über die Geländeoberfläche wurde für Baugruben und Gräben mit mehr als 2,00 m Tiefe von 0,05 m auf 0,10 m vergrößert (s. 4.3.1). j) Die Bedingungen für den Einsatz des Teilverbaus wurden geändert (s. 4.3.3). k) Die Regelungen zur Ausführung der Stirnseiten von Gräben wurden präzisiert (s. 4.3.3). l) Die Regelungen über den Einsatz von Grabenverbaugeräten wurden vereinzelt geändert (s. 5.6). m) Die Regelungen über den Einsatz des waagerechten Verbaus wurden vereinzelt geändert und präzisiert. Überholte Bauweisen, z. B. die Anwendung von Kapphölzern und Unterlagshölzern wurden gestrichen (s. 6). n) Die Regelungen über den Einsatz des senkrechten Verbaus wurden vereinzelt geändert und präzisiert (s.7). o) Die Angaben und Regelungen zu den verschiedenen Arten des Baugrubenverbaus wurden neu geglie-dert und erheblich ausgeweitet. Z. B. enthält die Norm jetzt Regelungen zur Trägerbohlwand im Bereich von Stirnböschungen und Zufahrtsrampen und an das Freilegen des Bodens zwischen den Tragelemen-ten (s. 8.2). p) Die Regelungen über die vorübergehend zulässige Höhe unverbauter Bereiche bei mindestens steifen bindigen Böden wurden vereinzelt geändert, z. B. bei Anwendung von Spritzbeton (s. 8.2.3 und 8.5.4). q) Die Regelungen über die mindestens erforderlichen Arbeitsräume wurden geändert: die Breite von 0,50 m auf 0,60 m bei verbauten Baugruben, die freie Höhe unterhalb von Gurten von 1,75 m auf 2,00 m (s. 9.1.1 und 9.1.3). r) Die Mindestbreite des Arbeitsraums bei rechteckigen Baugruben für runde Schächte sowie bei kreisför-migen Baugruben für rechteckige Schächte wurde von 0,35 m auf 0,50 m vergrößert, der Anwendungs-bereich dieser Regelung erweitert (s. 9.1.6). s) Die Mindestgrabenbreite beim Teilverbau wurde geändert. (s. 9.2.5) t) Der Abschnitt 10 "Standsicherheitsnachweis" ist entfallen. Maßgebend sind DIN EN 1997-1, DIN 1054 und EAB.