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Dieses Dokument legt die chemische Leistungseinstufung und Prüfverfahren für Materialien fest, die in Chemikalienschutzkleidung, einschließlich Handschuhen und Schuhwerk, verwendet werden. Die Handschuhe und das Schuhwerk müssen dieselben Mindestanforderungen an die chemische Schutzwirkung [einschließlich Feststoffen, luftgetragener Partikel, Aerosole, Flüssigkeiten und Gase (einschließlich radioaktiver Kontaminationsstoffe)] erfüllen wie der Bekleidungsstoff, wenn sie fester Bestandteil der Kleidung sind. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-03 AA "Schutzkleidung gegen Chemikalien und radioaktive Kontamination" im DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).