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Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen für den sicheren Betrieb von Prozessanalysen-Einrichtungen fest, die in einem Analysengeräteraum installiert sind, zum Schutz gegen Feuer, Explosions- und Gesundheitsgefahren. Dieses Dokument beschreibt keine Einrichtungen, bei denen Festkörper, Staub, Pulver oder Fasern die Quelle der Gefahr sind. Dieses Dokument dient nicht zur umfassenden Beschreibung aller auf die funktionale Sicherheit bezogenen Belange. Abschnitt 4 beschreibt den Standort von Analysengeräteräumen und deren Einbindung in die Anlage. Abschnitt 5 legt die Anforderungen für Planung, Konstruktion und Ausrüstung des Analysengeräteraumes fest. Teile der Prozessanalysen-Einrichtung, die sich an einer anderen Stelle befinden, wie zum Beispiel in Probenaufbereitungsräumen oder in Schalträumen, werden nicht berücksichtigt. Abschnitt 6 behandelt die Maßnahmen zur Verminderung der Explosionsgefahr in Analysengeräteräumen, auch unter Berücksichtigung von Instandhaltungsarbeiten bei laufendem und geöffnetem Gerät. Die entscheidende Einschränkung bei den meisten Flüssigkeiten ist, dass die toxische Konzentration in der Gasphase unter der unteren Explosionsgrenze (UEG) liegt (siehe Abschnitt 7). Gegenüber DIN EN 61285 (VDE 0400-100):2016-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einarbeitung der zuvor veröffentlichten Berichtigung; b) Anpassung an die aktuelle Fassung der Norm IEC 60079-1-10:2020 für die Klassifizierung von Bereichen; c) geringfügige Aktualisierungen verschiedener Abschnitte und Verweisungen. Dieses Dokument ist typischerweise anzuwenden für Analysengeräteräume mit innerer und/oder äußerer potenziell explosionsfähiger Atmosphäre sowie Gefahren durch toxische Stoffe oder erstickende Gase (Entsprechende nationale Vorschriften zu toxischen Gefahren sind einzuhalten).
Gegenüber DIN EN 61285 (VDE 0400-100):2016-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einarbeitung der zuvor veröffentlichten Berichtigung; b) Anpassung an die aktuelle Fassung der Norm IEC 60079-1-10:2020 für die Klassifizierung von Bereichen; c) geringfügige Aktualisierungen verschiedener Abschnitte und Verweisungen.