Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 2: Geräteschutz durch Überdruckkapselung „p“ (IEC 31/1764/CDV:2024); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 60079-2:2024

Norm-Entwurf [VORBESTELLBAR]

DIN EN IEC 60079-2:2025-09 - Entwurf

VDE 0170-3:2025-09

Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 2: Geräteschutz durch Überdruckkapselung „p“ (IEC 31/1764/CDV:2024); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 60079-2:2024

Englischer Titel
Explosive atmospheres - Part 2: Equipment protection by pressurized enclosure „p“ (IEC 31/1764/CDV:2024); German and English version prEN IEC 60079-2:2024
Erscheinungsdatum
2025-08-22
Ausgabedatum
2025-09
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
163

74,04 EUR inkl. MwSt.

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2025-08-22
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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument legt die spezifischen Anforderungen für den Bau und die Prüfung von elektrischen Geräten mit überdruckgekapselten Gehäusen der Zündschutzart „p“ für den Einsatz in explosionsgefährdeten Gasatmosphären oder explosionsgefährdeten Staubatmosphären fest, sowie für überdruckgekapselte Gehäuse, die eine begrenzte Freisetzungsstelle für eine brennbare Substanz enthalten. Es ergänzt und ändert die allgemeinen Anforderungen von IEC 60079-0, mit Ausnahme dessen, was in Tabelle 1 des Dokuments ausdrücklich angegeben ist. Dieses Dokument enthält keine Anforderungen für: - überdruckgekapselte Geräte, bei denen durch das Sicherheitsbehältersystem die Freisetzung folgender Substanzen möglich ist: - Luft mit einem Sauerstoffgehalt, der größer als normal ist (üblicherweise ein Volumenanteil von 21 %), - Sauerstoff in Verbindung mit Inertgas mit einem Volumenanteil von Sauerstoff von mehr als 21 %, oder - andere Oxidationsmittel, die in der brennbaren Substanz vorhanden sind; - überdruckgekapselte Räume oder Analysengeräteräume (hierzu siehe IEC 60079-13); - überdruckgekapselte Geräte, die bei Vorhandensein „explosiver Stoffe“ (Pyrotechnik) eingesetzt werden; - überdruckgekapselte Geräte, die bei Vorhandensein hybrider Mischungen von Gas/Dampf und brennbarem Staub eingesetzt werden; - überdruckgekapselte Geräte, die bei Vorhandensein selbstentzündlicher Substanzen eingesetzt werden; - überdruckgekapselte Geräte mit einer inneren Freisetzungsstelle von brennbarem Staub; - überdruckgekapselte Geräte, bei denen Gasdetektoren eingesetzt werden, um die Vorspülungskriterien zu ändern oder zu eliminieren. Gegenüber DIN EN 60079-2 (VDE 0170-3):2015-05 und DIN EN 60079-2 Berichtigung 1 (VDE 0170-3 Berichtigung 1):2016-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Klarstellung im Anwendungsbereich, Abschnitt 1, dass die Anwendung von Gasdetektoren als Ersatz für die Vorspülung nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments fällt; b) Definition des Begriffs für den Überdruck zur Überdruckkapselung in 3.13.1 ergänzt; c) Definition des Begriffs „Maximaler Überdruck“ in 3.13.2 ergänzt; d) Klarstellung der Definition für das Überdruck-Überwachungssystem in 3.15; e) Definition für das überdruckgekapselte Gerät in 3.17 ergänzt; f) Klarstellung in der Definition für die Vorspülung in 3.20, dass diese für das überdruckgekapselte Gerät angewendet wird; g) Einrichtungen, die das überdruckgekapselte Gerät und nicht nur das Gehäuse betreffen, wurden aus Abschnitt 5 herausgenommen und in einem neuen Abschnitt 6 behandelt; h) in 8.5 wurde die Tabelle 4 ergänzt, zur Klarstellung der Vorspülkriterien für Gruppe I und Gruppe II; i) Klarstellung zur Kennzeichnung der Vorspülzeit in 8.5; j) Klarstellung in den Anforderungen und Warnhinweisen in 8.6, dass nach Reinigung des Gehäuses der Überdruck zur Überdruckkapselung wieder vorhanden sein muss, bevor die Spannungsversorgung eingeschaltet werden kann; k) Klarstellung in 8.8, dass Durchflussmesser zur Erkennung des Überdrucks für die Überdruckkapselung am Auslass des überdruckgekapselten Gehäuses angebracht werden müssen, sofern keine weiteren Maßnahmen getroffen sind; l) Klarstellung in 8.10, dass das Hauptgehäuse und jedes zusätzliche Gehäuse vorgespült sein muss, bevor die Spannungsversorgung eingeschaltet wird; m) Klarstellung der Kennzeichnung für den Durchfluss der Vorspülung und Vorspülzeit in 15.3; n) Klarstellung der Anforderungen an die Kennzeichnung für Überdruck-Überwachungssysteme in 15.6; o) Klarstellungen über die Zündschutzgasversorgung in 15.6.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60079-2 (VDE 0170-3):2015-05 und DIN EN 60079-2 Berichtigung 1 (VDE 0170-3 Berichtigung 1):2016-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Klarstellung im Anwendungsbereich, Abschnitt 1, dass die Anwendung von Gasdetektoren als Ersatz für die Vorspülung nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments fällt; b) Definition des Begriffs für den Überdruck zur Überdruckkapselung in 3.13.1 ergänzt; c) Definition des Begriffs „Maximaler Überdruck“ in 3.13.2 ergänzt; d) Klarstellung der Definition für das Überdruck-Überwachungssystem in 3.15; e) Definition für das überdruckgekapselte Gerät in 3.17 ergänzt; f) Klarstellung in der Definition für die Vorspülung in 3.20, dass diese für das überdruckgekapselte Gerät angewendet wird; g) Einrichtungen, die das überdruckgekapselte Gerät und nicht nur das Gehäuse betreffen, wurden aus Abschnitt 5 herausgenommen und in einem neuen Abschnitt 6 behandelt; h) in 8.5 wurde die Tabelle 4 ergänzt, zur Klarstellung der Vorspülkriterien für Gruppe I und Gruppe II; i) Klarstellung zur Kennzeichnung der Vorspülzeit in 8.5; j) Klarstellung in den Anforderungen und Warnhinweisen in 8.6, dass nach Reinigung des Gehäuses der Überdruck zur Überdruckkapselung wieder vorhanden sein muss, bevor die Spannungsversorgung eingeschaltet werden kann; k) Klarstellung in 8.8, dass Durchflussmesser zur Erkennung des Überdrucks für die Überdruckkapselung am Auslass des überdruckgekapselten Gehäuses angebracht werden müssen, sofern keine weiteren Maßnahmen getroffen sind; l) Klarstellung in 8.10, dass das Hauptgehäuse und jedes zusätzliche Gehäuse vorgespült sein muss, bevor die Spannungsversorgung eingeschaltet wird; m) Klarstellung der Kennzeichnung für den Durchfluss der Vorspülung und Vorspülzeit in 15.3; n) Klarstellung der Anforderungen an die Kennzeichnung für Überdruck-Überwachungssysteme in 15.6; o) Klarstellungen über die Zündschutzgasversorgung in 15.6.

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