Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt die allgemeinen Bestimmungen der Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen für die Personenbeförderung fest. Ergänzende Sicherheitsanforderungen an Zweiseil-Pendelbahnen ohne Tragseilbremse werden in EN 12929-2 festgelegt. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-16 AA "Seilbahnen" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF).
Gegenüber DIN EN 12929-1:2023-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im gesamten Dokument wurde der Begriff "Längspendelung" durch "Längsauslenkung" ersetzt; b) im gesamten Dokument wurde der Begriff "Querpendelung" durch "Querauslenkung" ersetzt; c) in Abschnitt 3 wurden Begriffe und Abkürzungen aufgenommen; d) in 4.5.1, 4.5.2, 7.1.6, 11.1.1, 11.1.3, 11.1.5, 11.1.7, 11.1.8, 11.1.11 und 14.10.1 wurden Änderungen/Ergänzungen hinsichtlich Arbeitnehmerschutz entsprechend den Ergebnissen der Arbeit der WG 15 aufgenommen; e) in 6.2 wurde (nur in der französischen Fassung) der letzte Absatz an die deutsche Referenzfassung angepasst; f) in 6.3.2 und 7.4 wurde der Begriff "Staudruck" durch "Wind-Geschwindigkeitsdruck" ersetzt; g) in 6.3.2, 6.3.4, 6.3.5, 6.3.7, 7.4, 12.2.3, 12.2.4 und 14.4 wurden Änderungen/Ergänzungen durchgeführt, um die Auswirkungen von Wind besser zu berücksichtigen; h) die Bestimmungen über Führungen in 6.3.4 wurden in 6.3.7 verschoben; i) 6.3.8 sowie Anhang D, Anhang E und Anhang F wurden eingefügt um die Auswirkungen von Wind besser zu berücksichtigen; j) in 7.4 wurde (nur in der französischen Fassung) der zweite Absatz zur Anpassung an die deutsche Referenzfassung eingefügt; k) in Abschnitt 15 wurde die Gliederung richtiggestellt; l) Anhang ZA wurde aktualisiert; m) redaktionelle Überarbeitung des Dokuments.