Norm-Entwurf
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Dieses Dokument enthält Festlegungen zur Ermittlung der Wasser-Energiedosis und Wasser-Energiedosisleistung in Wasser mit offenen, luftgefüllten Ionisationskammern nach der Sondenmethode bei Dosismessungen für die Teletherapie a) mit 60Co-Gammastrahlung, b) mit hochenergetischer Photonenstrahlung aus klinischen Linearbeschleunigern mit Ausgleichsfilter mit effektiven Beschleunigungsspannungen im Bereich von 3 MV bis 25 MV und Feldgrößen von mindestens 4 cm × 4 cm, c) mit hochenergetischer Photonenstrahlung aus klinischen Linearbeschleunigern ohne Ausgleichsfilter (sogenannte flattening-filter-free (FFF) Beschleuniger) mit effektiven Beschleunigungsspannungen im Bereich von 3 MV bis 10 MV und Feldgrößen von mindestens 4 cm × 4 cm, d) mit Elektronenstrahlung aus klinischen Linearbeschleunigern mit Energien von 4 MeV bis 25 MeV und Feldgrößen von mindestens 6 cm × 6 cm. Dosismessungen in Anwesenheit von Magnetfeldern wie sie für die MR-Bildgebung genutzt werden (MR-Beschleuniger) sowie in Strahlungsfeldern mit ultrahoher Pulsdosisleistung (FLASH-Strahlentherapie), werden in diesem Dokument nicht behandelt. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-01 AA "Dosimetrie" im DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR) in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik, der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin sowie der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie erarbeitet.
Gegenüber DIN 6800-2:2020-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Symbole für zahlreiche Größen und Parameter wurden geändert, um eine höhere Aussagekraft zu erzielen und die Bedeutung präziser zu beschreiben. b) Das Symbol Q steht nicht mehr nur für den Strahlungsqualitätsindex bei Photonenstrahlung, sondern bezeichnet allgemein einen dimensionslosen Parameter zur Charakterisierung der Strahlungsqualität von Photonen- oder Elektronenstrahlung. c) Bei Dosismessungen unter Referenzbedingungen in hochenergetischen Photonenstrahlungsfeldern wird keine Bezugspunktverschiebung angewandt; anstelle des effektiven Messpunktes wird hier der Bezugspunkt der Ionisationskammer an den Messort im Phantom gebracht. d) Der Korrektionsfaktor kr zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Positionierung von Ionisationskammern bei der Kalibrierung und der Messung entfällt. Bei Dosismessungen unter Referenzbedingungen in hochenergetischen Photonenstrahlungsfeldern ist er in Folge der geänderten Positionierungsvorschrift (siehe Punkt c) dieser Liste) nicht mehr erforderlich; bei Dosismessungen in Elektronenstrahlungsfeldern ist der Korrektionsfaktor kr im Korrektionsfaktor für den Einfluss der Strahlungsqualität kQ ref,Q 0f ref,f 0 enthalten. e) Die Korrektionsfaktoren zur Berücksichtigung des Einflusses der Temperatur, außer auf die Luftdichte, kT, und der Luftfeuchte, kh, entfallen; der Korrektionsfaktor der Anzeige des Elektrometers, kelec, wurde hinzugefügt. f) Die Liste der Ionisationskammertypen, für die in diesem Dokument Daten angegeben sind, wurde aktualisiert. g) Flachkammern sind für die Dosismessung in hochenergetischen Photonenfeldern nicht zulässig; sie dürfen jedoch weiterhin für die Messung relativer Dosisverteilungen (z. B. Tiefen-Dosisverteilungen) verwendet werden. h) Die in diesem Dokument angegebenen Werte der Korrektionsfaktoren für den Einfluss der Strahlungsqualität unter Referenzbedingungen für Photonen- und Elektronenstrahlung wurden aktualisiert, sie sind identisch mit den im Dosimetrieprotokoll IAEA TRS-398 angegebenen Werten. i) Die Kalibrierung von Ionisationskammern darf in 60Co-Strahlungsfeldern oder in hochenergetischen Photonen- und Elektronenstrahlungsfeldern klinischer Linearbeschleuniger erfolgen.