Kurzreferat
Die Regel bezieht sich auf Luftreifen für Flurförderzeuge (Industrie-Reifen). Gegenstand der vorliegenden Regel sind Reifen in Radialbauart. Einleitungsweise wird die Reifentragfähigkeit definiert. Ein Bezeichnungsbeispiel mit Angabe der Reifengröße sowie der Tragfähigkeitskennzahl wird aufgeführt. Tabelle 1 enthält die Aufstellung der Reifenmaße einschließlich der zugehörigen Felgengröße. In Tabelle 2 sind die Reifentragfähigkeiten aufgeführt. Abschließend folgen Angaben über die Reifenkennzeichnung.