Kurzreferat
Diese Leitlinie behandelt Reifen, die für den wirtschaftlichen Einsatz an Kraftomnibussen im Orts- und Nachbarorts-Linienverkehr vorgesehen sind. Die besondere Kennzeichnung dieser Reifen soll darauf hinweisen, dass es sich um Reifen handelt, mit denen eine stündlich zurückgelegte Wegstrecke von 60 km nicht überschritten werden darf.