Kurzreferat
Nutzfahrzeugreifen an Staplern und Mobilkranen dürfen bei Montage auf den angezeigten Felgengrößen die in der Richtlinie angegebenen Tragfähigkeiten in Anspruch nehmen. Für EM-Reifen, die an Gabelstaplern, Seitenstaplern und Portalhubwagen verwendet werden, gelten die für Nutzfahrzeugreifen angegebenen Tragfähigkeiten, wenn die EM-Reifen die gleiche Größenbezeichnung und die gleiche Reifen-Tragfähigkeitsausführung wie die Nutzfahrzeugreifen haben.