Kurzreferat
Im Rahmen der Alarmübertragung gemäß der Norm DIN EN 50136-1 ist der Anbieter für Alarmübertragungsdienste (kurz ATSP, vom Englischen "Alarm Transmission Service Provider") als gesamtverantwortliche Instanz für ein oder mehrere Netze für Alarmübertragungsdienste festgelegt. Die vorliegenden Richtlinien enthalten Anforderungen zur Anerkennung eines ATSP im Sinne der DIN EN 50136-1.