Kurzreferat
Die vorliegende Richtlinie befasst sich ausschließlich mit der Temperaturmessung für die Gebäudeautomation. Grundsätzlich gilt, dass sicherheitstechnische Forderungen aus dem Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz den Anforderungen der Temperaturmessung übergeordnet sind. Existieren spezielle, sachgebietsbezogene Richtlinien, so gelten diese zusätzlich. Diese Richtlinie gilt nicht für Eiswächter, Strahlungsthermometer und Bimetallthermometer.