Kurzreferat
Die Richtlinie beschäftigt sich mit der Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen in Versammlungsstätten nach Versammlungsstättenverordnung und für andere Versammlungsräumen. Es handelt sich dabei um bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere erzieherischer, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art bestimmt sind. Diese Richtlinie gilt nicht für Räume, die der Gaststättenverordnung unterliegen.