Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik der Einäscherungsanlagen, gibt entsprechende Hinweise über Minderungsmaßnahmen der Emissionen, nennt Emissionswerte und erläutert, wie diese Werte zu messen sind. Sie ist gleichermaßen Arbeitsmittel für Bauherren und Betreiber, Planer und ausführende Firmen, Hersteller und Bezieher von Särgen bzw. Bestattungszubehör, Aufsichts- und Überwachungsorgane sowie Prüfinstitutionen und Behörden.