Öffentliche Toiletten- und Waschräume (öffentliche sanitärtechnische Anlagen) befinden sich in Gebäuden oder auf Grundstücken, die neben den dort Beschäftigten bestimmungsgemäß von Publikum aufgesucht werdenoder in eigens für den Zweck der Benutzung von Toiletten- und Waschräumen errichteten Gebäuden.