Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Richtlinie beschreibt den bestimmungsgemäßen Betrieb von Aufzügen bei Gewährleistung der Sicherheit für Mensch und Umwelt. Sie gibt Betreibern Empfehlungen für den sicheren, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betrieb von Aufzügen. Darüber hinaus gibt die Richtlinie Hinweise zur Betreiberverantwortung (u.a. Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht), zur Minderung des Haftungsrisikos, zum Betreiben der Aufzüge nach dem Stand der Technik.