Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik für Anlagen zur Vergärung von Bioabfällen unter besonderer Berücksichtigung der dabei entstehenden Luftverunreinigungen wie Geruchsstoffen, Luftschadstoffen, klimarelevanten Gasen, Staub und Bioaerosolen. Dabei werden auch solche Anlagen berücksichtigt, die ursprünglich als reine Kompostierungsanlagen konzipiert und zu Vergärungsanlagen umgebaut wurden. Nicht Gegenstand der Richtlinie sind landwirtschaftliche Anlagen und Anlagen für gemischte Siedlungsabfälle.