Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für ortsfeste Abfallverbrennungsanlagen, in denen nicht überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige oder besonders überwachungsbedürftige Abfälle verbrannt werden, soweit nicht im Einzelfall die Entsorgung anderweitig gesetzlich geregelt ist (z.B. Sprengstoff-Gesetz, Atom-Gesetz, Tierkörperbeseitigungs-Gesetz). Die Mitverbrennung von Tiermehl wird nicht behandelt. Anforderungen und allgemeine Empfehlungen darüber wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Februar 2001 veröffentlicht.