Kurzreferat
Das Dokument gilt für Neuanlagen und bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen zur Aufbereitung für Asphaltmischgut (Asphalt-Mischanlagen). Es umfaßt alle Prozeßstufen von der Lagerung der Mineralstoffe des Bindemittels und der Brennstoffe bis zur Verladung des Mischgutes. Es gilt unter den in Abschnitt 1.4.6 dargestellten Randbedingungen auch für die Wiederverwertung von pechhaltigen Straßenbaustoffen (Steinkohlenteerpech mit Mineralstoffen). Es gilt nicht für mobile Gußasphalt-Motorkocher (Straßentransport); mobile "Kleinrecycler" (< 2 t/h).