Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für die Beurteilung von Beratungsleistungen im Facility Management, die zur Implementierung von Aufgabenbereichen im Zusammenhang mit komplexen, ganzheitlichen, so genannten System-Dienstleistungen erbracht werden. Dabei sind sowohl System-Dienstleistungen auf Kundenseite als auch auf interner oder externer Dienstleisterseite gemeint.