Kurzreferat
Das Merkblatt ist für Fertigungs-, Aufsichts-, Prüf- und Qualitätssicherungsaufgaben anwendbar. Es beschreibt die Besonderheiten beim Anwenden von Verfahren zum Prüfen von elektronen- und laserstrahlgeschweißten Stichnähten. Die strahlgeschweißte Stichnaht wird derart ausgeführt, dass der Laser- oder Elektronenstrahl durch das Gurtblech hindurch verdeckt in das Stegblech einschweißt und die Schweißverbindung herstellt. Hierbei wird üblicherweise ohne Zusatzwerkstoff geschweißt. Die Strahlstichnaht ermöglicht das rationelle Fertigen geschlossener oder schwer zugänglicher Fächer bis hin zur Fertigung von Sandwichkonstruktionen. Zu beachten ist, dass der Anschlussquerschnitt aufgrund der besonderen Schweißnahtausbildung gering ist. Um beim Laserstrahlschweißen das Verhältnis von aufgeschmolzenem Grundwerkstoff zur Anschlussfläche nicht überproportional anwachsen zu lassen, erscheint eine Gurtblechdicke von mehr als 6 mm nur in technologischen Ausnahmefällen als sinnvoll. Beim Elektronenstrahlschweißen kann die Gurtblechdicke dagegen größer als 6 mm sein.