Kurzreferat
Dieses Merkblatt gilt für Schweißarbeiten an Nutzfahrzeugen aus Stahl. Es gilt nicht für Schweißarbeiten an bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen. Bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile sind z. B. Zugverbindungen. Diese unterliegen besonderen Anforderungskriterien und sind nicht Bestandteil dieses Merkblatts. Das Merkblatt nimmt Bezug auf bewährte Schweißprozesse und neue Werkstoffe, die im Fahrgestellrahmen-/Chassisbau und der Fahrzeugkonstruktion eingesetzt werden. Eingebunden in das Merkblatt sind zudem Anhängerfahrzeuge, Sattelauflieger, Sonderfahrzeuge, usw. In den genannten Fahrzeugen (unter anderem Fahrgestelle) werden heute überwiegend Feinkornbaustähle verbaut. Bei Schweißarbeiten an Fahrzeugrahmen sind grundsätzlich die Aufbaurichtlinien der Nutzfahrzeughersteller zu beachten. Bei Schweißarbeiten an Fahrzeugen/Anhängern anderer Hersteller (laut Typenschild) ist Rücksprache beim Hersteller zwecks Erfragung der jeweiligen Rahmenwerkstoffe (Produkthaftung), die in den Fahrgestellrahmen, usw. eingesetzt wurden, erforderlich. Im Rahmen der Produkthaftung muss der herstellende (Instand setzende) Fahrzeugbaubetrieb über sachkundiges Fachpersonal verfügen (siehe auch DVS-Fachbuch 92). Ebenso ist es empfehlenswert, einen im Rahmen der DIN EN 970 "Zerstörungsfreie Prüfung von Schmelzschweißnähten - Sichtprüfung" ausgebildeten Mitarbeiter zur Prüfung der Schweißnaht hinzuzuziehen.