Kurzreferat
Die schweißtechnischen Instandsetzungsgrundsätze gelten für Nutz- und Anhängerfahrzeuge bzw. deren Baugruppen: Fahrgestellrahmen mit Hilfsrahmen; Fahrerhaus; Aufbauten: a) offener Kasten; b) geschlossener Kasten; c) Container- und Spezialaufbauten; Anbauten (z.B. Ladebordwand). Druckbehälter und Fahrzeuge, die der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) unterliegen sowie Ladekrane sind nicht Bestandteil dieses Merkblattes. Hierfür gelten besondere Vorschriften.