Kurzreferat
Diese Ausführungen gelten für das lnstandsetzungsschweißen an Straßenfahrzeugen und umfassen auch den Sektor "Nutzfahrzeuge". Die Nutzfahrzeugarten sind in der Norm DIN 70010 festgelegt. Druckbehälter und Fahrzeuge, die der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) unterliegen, sind nicht Bestandteil dieses Merkblattes. Hierfür gelten besondere Vorschriften. Nutzfahrzeuggruppen: - (a) Fahrgestell-Rahmen: - Längsträger; - Querträger; - Federböcke; - andere Anbauteile, zum Beispiel Anhängekupplung, Zugeinrichtungen, Unterfahrschutz, seitlicher Anfahrschutz, Kraftstofftank; - (b) Fahrerhaus; - (c) Aufbau: - Hilfsrahmen; - Aufbaubefestigungselemente; - (d) Aufbauten: - offener Kasten mit Planengestell; - geschlossener Kasten; - Tank und Behälter; - Container; - Spezialaufbauten. Für das lnstandsetzungsschweißen an Fahrwerkteilen, Achsen, Felgen, Lenkung, Bremsen, Federn usw. sind die Herstellervorschriften zu beachten. In der Regel werden diese Teile durch neue Teile ersetzt. lnstandsetzungsschweißungen an bauartgenehmigungspflichtigen Teilen (Anhängekupplungen, Zugdeichseln usw.) sind nicht Bestandteil dieses Merkblattes.