Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für die Prüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten von Schweißern, die Schweißungen an Dichtungsbahnen aus Kunststoffen im Erd- und Wasserbau in Neufertigung und Instandsetzung ausführen sollen. Sie ist überall dort anzuwenden, wo Auftraggeber oder für das Anwendungsgebiet zuständige Stellen den Einsatz geprüfter Kunstoffschweißer verlangen. Dieser Teil der Richtlinie DVS 2212 behandelt die Verfahren Warmgasextrusions- (WE), Warmgasüberlapp- (WU) und Heizkeil-Schweißverfahren (HH) an Dichtungsbahnen aus PE-HD, ECB und PVC-P. Die handwerklichen Fertigkeiten in den Untergruppen III-4 und III-5 bzw. III-6 und III-7 sind ggf. in einer Arbeitsprobe nachzuweisen.