Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für das Heizelementschweißen von Formteilen untereinander wie auch für Kombinationen von Formteilen und Halbzeugen, siehe hierzu auch Richtlinie DVS 2215-2 (PE, PP) und 2215-3 (Heizelementschweißen von amorphen Thermoplasten). Für das Heizelementschweißen von Rohren mit Formteilen sind auch die zum Schweißen von Rohren erstellten DVS-Merkblätter und -Richtlinien 2207 in Betracht zu ziehen.