Kurzreferat
Teil 2 dieser Richtlinie enthält schweißtechnische Anforderungen unter Berücksichtigung von DIN EN ISO 3834-2 (Umfassende Qualitätsanforderungen), die in Verbindung mit DIN EN ISO 14731 (Schweißaufsicht, Aufgaben und Verantwortung) zu erfüllen sind. Es sind Anforderungen, die zwischen Hersteller und Besteller in einem Vertrag festgelegt werden. Der Hersteller hat in diesem Vertrag zu belegen, dass er die vom Besteller gestellten Anforderungen mit den entsprechenden betrieblichen Einrichtungen und anhand von Konstruktionsunterlagen einschließlich der Vorgaben des Bestellers mit qualifiziertem Fachpersonal ausführen kann. Im Falle der Erfüllung von Standard-Qualitätsanforderungen nach Teil 3 oder von elementaren Qualitätsanforderungen nach Teil 4 von DIN EN ISO 3834 verringert sich der Anteil schweißtechnischer Qualitätsanforderungen gemäß der entsprechenden Norm. Die bewährte Selbstverantwortung des Herstellers bleibt durch die entsprechenden europäischen und internationalen Normen aufrechterhalten. Auch das europäische bzw. internationale Regelwerk schreibt den Einsatz qualifizierten Fachpersonals vor, wie geprüfte Schweißer nach DIN EN 287-1 (ISO 9606-1) und DIN EN ISO 9606-2 bis -5, qualifiziertes Aufsichtspersonal nach DIN EN ISO 14731 und an der Schweißeinrichtung eingewiesenes Bedienpersonal nach DIN EN 1418 (ISO 14732). Die entsprechende Personal Qualifikation hängt vom jeweiligen Anwendungsbereich ab (siehe hierzu Richtlinie DVS 1901-1). In der Richtlinie DVS 1901-2 werden die wichtigsten Vertragsbedingungen erläutert. Sie sollen dem Betrieb ein praktischer Leitfaden für die Aufstellung und Einhaltung eines Auftrags sein.