Kurzreferat
Die in diesem Merkblatt enthaltenen Angaben zum Arbeitsschutz beim Unterwasserschweißen und -schneiden fußen auf den einschlägigen Vorschriften, Regeln der Technik und Merkblättern. Sie werden darüber hinaus mit Erfahrungen der Praxis belegt. Nur bei Beachtung der aufgeführten Hinweise, bei Einhaltung der Bestimmungen hinsichtlich Bau und Betrieb von Schweiß- und Schneidgeräten oder -anlagen für den Unterwassereinsatz sowie durch konsequente Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung lassen sich Unfallgefahren und mögliche gesundheitsschädigende Auswirkungen auf das schweißtechnische Personal und Personen in seiner Umgebung vermeiden. Die Beachtung dieser Forderungen ersetzt nicht die weitere Berücksichtigung und Einhaltung von Vorschriften und Normen einschlägiger Behörden und Institutionen. Das 1-bar-Tauchen wird wegen der anders gearteten sicherheitstechnischen Anforderungen in diesem Merkblatt nicht behandelt.