Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für die Gestaltung und Auslegung auf Dauerfestigkeit von Lichtbogen-Schweißverbindungen von im Schienenfahrzeugbau eingesetzten Stählen. Sie ist für Schweißkonstruktionen mit Blechdicken ≥ 2 mm und für einige Verbindungsformen auch mit Blechdicken ≥ 1,5 mm anzuwenden. Die in dieser Richtlinie aufgeführte direkte Zuordnung von Dauerfestigkeit und Schweißnahtgüteklasse sowie von Dauerfestigkeit und Sicherheitsbedürfnis mit den Erweiterungen zur Einordnung von unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt die Anforderungen in den Tabellen 1 und 2 der DIN EN 15085-3 zur Festlegung der maßgebenden Schweißnahtgüteklasse. Für schwingende Beanspruchung kommen nur die Schweißnahtgüteklassen CP A, CP B, CP C1 und CP C2 nach DIN EN 15085-3 infrage. Wird die Schweißnahtgüteklasse nach dieser Richtlinie unter Berücksichtigung aller hier aufgeführten Angaben festgelegt, entfällt die Anwendung der Tabelle 2 der DIN EN 15085-3. Darüber hinausgehende Festlegungen in DIN EN 15085-3 sind einzuhalten. Die in dieser Richtlinie enthaltenen Dauerfestigkeitswerte können auch für die Auslegung von laser- und elektronenstrahlgeschweißten Verbindungen herangezogen werden. Da erforderliche Schweißungen bei Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten i.d.R. mit dem Lichtbogenschweißverfahren erfolgen, ist eine eventuell höhere Schwingfestigkeit von laser- oder elektronenstrahlgeschweißten Verbindungen nicht zu berücksichtigen.