Korrosion der Bewehrung im Bereich von Trennrissen nach kurzzeitiger Chlorideinwirkung

Technische Regel [AKTUELL]

DBV-Heft Nr. 35:2015

Korrosion der Bewehrung im Bereich von Trennrissen nach kurzzeitiger Chlorideinwirkung

Ausgabedatum
2015
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
48

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Kurzreferat

Hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der Tragstruktur eines Parkbaus sind Risse im Stahlbeton von wesentlicher Bedeutung. Denn in gerissenen Bereichen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Chloride aus Tausalz auch bei kurzzeitiger Einwirkung in die Risse eingedrungen sind und zur Korrosion der Bewehrung geführt haben können. Im DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen" (2010-09) wurde die Empfehlung abgeleitet, dass alle Risse immer kurzfristig und dauerhaft unmittelbar nach der Winterperiode zu schließen sind, sodass eine weitere Chlorid- und Feuchtezufuhr verhindert wird. Da zu diese Empfehlung keine dokumentierte Untersuchung vorlag, wurde das DBV-Forschungsvorhaben 292 "Korrosion der Bewehrung im Bereich von Trennrissen nach kurzzeitiger Chlorideinwirkung", auf dem dieses DBV-Heft beruht, initiiert. Dieses hat zum Ergebnis, dass "die Gesamtschädigung am Stahl aus der Beaufschlagungsphase und den 15 Monaten danach in den meisten Fällen nicht als kritisch bezüglich der Tragfähigkeit einzustufen ist" und damit das dauerhafte Schließen von Rissen kurzfristig nach deren Auftreten als hinreichend abgesichert angesehen wird.

Inhaltsverzeichnis

ICS

77.060, 91.080.40
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