Kurzreferat
Die ergebnisorientierte Leistungserbringung für Systemdienstleistungen ist komplexer als das Erbringen einzelner oder kombinierter Facility Services. Für die in dieser Leistungsbeziehung erfolgende Verantwortungsübertragung vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer werden die vorliegenden Regelungen im Mustervertrag durch diese Ergänzungsrichtlinie unterstützt.